Multifamilientherapie - Konzept

1. Ziel des Angebotes

2. Zielgruppe

3. Gesetzliche Grundlage

4. Finanzierung

5. Ablauf

6. Zeitrahmen

7. Voraussetzungen zur Teilnahme

8. Zusammensetzung der Gruppe

9. Ort

10. Auswahlkriterien zur Berechtigung der Teilnahme

11. Ausschlusskriterien

12. Starttermin

1. Ziel des Angebotes

Die Arbeit in der Gruppe erleichtert die Entdeckung eigener Ressourcen, weckt Selbsthilfepotentiale und kann darüber hinaus als Multiplikator im Stadtteil wirken.

Bearbeitung von chronischen Krisen und (Beziehungs-) Konflikten in Familien mit dem Ziel diese aufzulösen oder zu vermindern. Den Eltern soll ein altersgerechter, konfliktadäquater, beziehungs- und entwicklungsförderlicher Umgang mit ihren Kindern näher gebracht werden. Der Weg über ein Gruppenangebot ermöglicht Eltern anderen Eltern und Familien mit ähnlichen Problemen zu begegnen und sich gegenseitig zu unterstützen.

 

Gemeinsam werden Lösungswege erschlossen und ausprobiert. Die Arbeit in der Gruppe erleichtert die Entdeckung eigener Ressourcen, weckt Selbsthilfepotentiale und kann darüber hinaus als Multiplikator im Stadtteil wirken. Durch die Stärkung der Eltern sollen eine Entlastung der Kinder und eine Verbesserung der Familienatmosphäre erreicht werden. Dazu gehört die Rolle der Kinder als „Indexpatienten“ im Kontext des familiären Gesamtgefüges zu reflektieren und zu relativieren.

Im Ergebnis sollte eine Verbesserung der Kommunikation und der emotionalen Verbundenheit im familiären System sichtbar werden. Ein grundsätzliches Ziel ist es, dass die Familien nach dem Projekt ihren Hilfebedarf besser ein zu schätzen lernen. Die Gruppe war dann erfolgreich, wenn aus ihr auch außerhalb der Gruppensitzungen und über sie hinaus Alltagsbeziehungen entstehen.

 

Das Angebot wird von zwei Familientherapeuten geleitet und durchgeführt.

2. Zielgruppe

Dem ASD bekannte Familien

3. Gesetzliche Grundlage

§ 27,3 SGB VIII

4. Finanzierung

Kostenträger: Allgemeiner Sozialer Dienst

Kosten: nach FLS/Vereinbarung

Vorgesehene FLS: 10 Stunden/Woche/Fachkraft

5. Ablauf

1. Der ASD stellt Familien das Angebot vor

 

2. Die Familien äußern die Bereitschaft zur Teilnahme

 

3. Das Systemische Beratungsteam lernt Familien durch Hausbesuche kennen und stellt das Angebot vor

 

4. Es folgt eine Beratung der Fachkräfte, ob die Familie zur Teilnahme geeignet ist

 

5. Die Eltern stellen einen Antrag auf HZE

 

6. Das Systemisches Beratungsteam nimmt bei Bedarf Kontakt zu Schulen, Therapeuten (oder für das Kind/Jugendlichen anderen relevanten Personen/Institutionen) auf

 

7. Ein Hilfeplangespräch mit den Beteiligten

 

8. Der Beginn der Teilnahme am Angebot

 

6. Zeitrahmen

Dauer: 10-12 Sitzungen mit jeweils 3 Stunden pro Woche, restliche Stunden dienen zur Vor- und Nachbearbeitung.

7. Voraussetzungen zur Teilnahme

• Eine Grundmotivation der Eltern zur Teilnahme muss vorhanden sein

• Die Zusage zur verbindlichen Teilnahme

• Eine Antragsstellung auf Hilfe zur Erziehung

8. Zusammensetzung der Gruppe

Anzahl der Kinder: max. 8 Indexpatienten (Anzahl der Familien abhängig von der Teilnehmerzahl)

 

 

 

 

 

 

 

• Gruppenraum

• bei den Familien zuhause (Hausbesuche)

• betreffende Schulen

• Kinderbetreuung bei Elterngespräch sollten organisiert werden z.B. OT im Bürgerschaftshaus oder Einzelfallhelfer

 

 

 

 

 

 

 

• immer wieder auftretende Regelverstöße

• dauerhafte Unruhe des Kindes

• trotz vorhandener Ressourcen im schulischen Bereich kann aufgrund des Verhaltens die Leistung nicht erbracht werden

• Schwierigkeiten im Erziehungsverhalten

• Überlastungsgefühle bei den Eltern im Bereich der Erziehung

• Auffälligkeiten im schulischen Bereich, die durch die Schule nicht behoben werden können

• Eltern wünschen Teilnahme (auf freiwilliger Basis)

• Fachkräfte sehen Notwendigkeit zur Teilnahme (Einstimmigkeitsprinzip)

• deutsche Sprachkenntnisse müssen ausreichend sein

 

9. Ort

10. Auswahlkriterien zur Berechtigung der Teilnahme

11. Ausschlusskriterien

• suizidgefährdete Personen

• Verdacht auf sexuellem Missbrauch

• Verdacht auf Misshandlung

• Grundversorgung der Familie, vor allem finanziell, muss gewährleistet sein („Armut“ steht nicht im Vordergrund)

• Eltern mit psychiatrischen Krankheitsbildern (z.B. Psychosen)

 

 

 

 

 

 

 

z.B. nach Vereinbarung

Zum Starttermin sollen konkrete Familien vorhanden sein, ein Ausstieg aus dem Angebot ist nur unter nachvollziehbaren Gründen möglich.

Ein Quereinstieg soll nur unter bestimmten Umständen ermöglicht werden.

 

 

 

 

 

 

 

12. Starttermin

 

 

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